AGB

Sehr geehrter Reisegast wir setzen unser ganzes Wissen und Können ein, um Ihre Reise sorgfältig vorzubereiten und möglichst reibungslos abzuwickeln. Um dies zu ermöglichen, sind natürlich Reisebedingungen nötig, die im Falle der Buchung, Inhalt des zwischen uns, der Firma Team4Winners GmbH, Frankfurt, nachstehend "Team4Winners" oder "Reiseveranstalter" abgekürzt, und Ihnen, dem Reiseteilnehmer, zustande kommenden Reisevertrages werden.



1. ANMELDUNG & BESTÄTIGUNG

  1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde Team4Winners den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung zu einer Reise kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich, auch per E-Mail, vorgenommen werden. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Angebotes bzw. des Buchungsauftrages dar.
  2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters rechtskräftig zustande.
  3. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.
  4. Der Kunde (Anmelder) hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.



2. BEZAHLUNG

  1. Mit Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Sie wird auf den Reisepreis angerechnet.
  2. Die Restzahlung ist ohne nochmalige Aufforderung spätestens 90 Tage vor Reiseantritt fällig. Maßgeblich ist der fristgerechte Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto von Team4Winners. 
  3. Zur Absicherung der Zahlungen wird mit der Buchungsbestätigung ein Sicherungsschein gemäß § 651 Abs. 3 BGB ausgehändigt
  4. Die Reisepapiere werden 2 Wochen vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt oder persönlich ausgehändigt.
  5. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 90 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.



3. LEISTUNGEN

  1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
  2. Alle im Katalog bzw. der Homepage enthaltenen Angaben sind für Team4Winners bindend. Team4Winners behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
  3. Die Angaben in der mit der Reisebestätigung verschickten Zielgebietsinformation zu der jeweiligen Reise sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Da sich aber einzelne Bestimmungen oder Teilaspekte der Reise ändern können, kann für die ganzjährige Gültigkeit dieser Informationen keine Gewähr übernommen werden.



4. LEISTUNGS- & PREISÄNDERUNGEN

  1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Team4Winners nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Team4Winners ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
  2. Team4Winners kann Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Reisebeginn mind. 4 Monate liegen und nachweisbar und erst nach Vertragsabschluss konkret eingetretenen Erhöhungen der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
  3. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Team4Winners den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.
  4. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. 



5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISEGAST, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN

  1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Team4Winners GmbH. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
  2. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Es werden folgende Stornobeträge berechnet:
    • bis 91. Tag vor Reiseantritt 0% des Reisepreises,
    • ab dem 90. bis 31. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises,
    • ab dem 30. vor Reiseantritt 100% des Reisepreises
    Darüber hinaus kann der Reiseveranstalter vom Kunden im Falle eines Rücktritts die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen (gilt für alle Reisen). Dem Reisenden bleibt es offen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die vom Reiseveranstalter geforderte Pauschale.
  3. Team4Winners behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung zu fordern, soweit nachgewiesen wird, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Team4Winners verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 
  4. Es bleibt dem Reisekunden unbenommen, Team4Winners nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von Team4Winners auf der Grundlage vorstehender Pauschalsätze gefordert. 
  5. Für Abänderungen des Reisevertrages hinsichtlich der folgenden Vertragsbestandteile werden die nachstehenden Gebühren erhoben: Abweichende Rückflugtermine bzw. Verlängerungen auf eigene Faust sind bei den meisten von uns veranstalteten Flugreisen mit Liniengesellschaften möglich. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro zuzüglich der Mehrpreise zu den durch diese Änderung ggf. veränderten Beförderungstarifen.
  6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und an der Reise teilnimmt. Hierdurch entstehen tatsächliche Mehrkosten, die zu Lasten des Kunden gehen, mindestens jedoch 100 Euro. Der Reiseveranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.



6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN

  1. Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Team4Winners bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
  2. Sofern Reiseteilnehmer eine andere als die gebuchte Unterkunft, Verpflegung oder Beförderungsart wählen bzw. auf die vermittelten Leistungen ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung.



7. RÜCKTRITT & KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

    Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder
    nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

  1. Wenn Team4Winners vor Reisebeginn Kenntnis von wichtigen, in der Person des Reisenden liegenden Gründen, die eine nachhaltige Störung der Reise befürchten lassen, erhält. Insofern gelten die Vereinbarungen „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Ersatzperson“.
  2. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise, ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen einer Reise lt. Ausschreibung hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
  3. Bis 35 Tage vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.



8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

  1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Team4Winners als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Team4Winners für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Team4Winners verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen gehen die Mehrkosten zu Lasten des Reisenden.



9. HAFTUNG DES REISEVERANSTALTERS

  1. Team4Winners haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für, die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat, und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. 
  2. Team4Winners haftet nicht für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.



10. GEWÄHRLEISTUNG

  1. Abhilfe: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Team4Winners kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Team4Winners kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
  2. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
  3. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Team4Winners innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Team4Winners verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet Team4Winners den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
  4. Schadenersatz: Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Team4Winners nicht zu vertreten hat.



11. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

  1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit Team4Winners für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  2. Team4Winners haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen zusätzliche Wanderungen, Besichtigungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als fakultativ bzw. Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die „Team4Winners Reiseleitung“ an der Veranstaltung teilnimmt.
  3. Ein Schadensersatzanspruch gegen die Team4Winners GmbH ist insoweit beschränkt, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
  4. Kommt Team4Winners die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftfrachtverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern Team4Winners in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.



12. MITWIRKUNGSPFLICHT

  1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten gering zu halten.
  2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Aussagen zu Schadenersatzansprüchen zu machen. Falls keine Reiseleitung verfügbar ist, ist der Reiseveranstalter an seinem Geschäftssitz zu verständigen. 
  3. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.



13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

  1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Team4Winners geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Im eigenen Interesse des Reisenden sollte die Meldung schriftlich erfolgen. Maßgeblich hierfür ist der Eingang bei Team4Winners. Für später eingehende Ansprüche ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
  2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.



14. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

  1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige, über die Bestimmung von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
  2. Für die Einhaltung von Pass-, Einreise-, Impf-, Devisen- und Zollbestimmungen ist jeder Reiseteilnehmer, der im Besitz eines gültigen Ausweises (Bundespersonalausweis, Reisepass) - evtl. mit Visum - sein muss, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Team4Winners bedingt sind.
  3. Team4Winners haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall der Reisende den Team4Winners mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Team4Winners die Verzögerung zu vertreten hat.



15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

  1. Team4Winners haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn im Ausnahmefall der Reisende den Team4Winners mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Team4Winners die Verzögerung zu vertreten hat.



16. SONSTIGES

  1. Körperliche Anforderungen: Die Angaben zu den körperlichen Anforderungen bei Wanderungen erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Umstände wie vor allem Wetterbedingungen stark beeinflusst werden. 



17. VERANSTALTER

Die auf diesen Seiten veröffentlichten Reisen werden von Team4Winners GmbH veranstaltet.


Anschrift:
Team4Winners GmbH, Letzter Hasenpfad 9, 60595 Frankfurt
Handelsregister: HRB 98745

Geschäftsführer: Johannes Burgheim

Bankverbindung: 
Team4Winners GmbH
Frankfurter Sparkasse 
IBAN: DE11 5005 0201 0200 5491 89